Unsere Praxis rechnet mit allen Krankenkassen ab. Somit sind alle Patienten mit Heilmittelverordnung (Überweisung) zunächst von den Behandlungskosten befreit und ihre Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten. Lediglich eine gesetzliche Zuzahlung (Eigenanteil) ist zu leisten. Dies richtet sich nach dem zu dem Zeitpunkt gültigen Abrechnungssatz der Krankenkassen. Wichtig ist dass ihr Arzt abrechnungsfähige Diagnosen ausstellt. Sprechen Sie daher mit Ihrem überweisenden Arzt.
Haben Sie eine Zuzahlungsbefreiung, dann teilen Sie uns dies bei ihrem ersten Besuch mit.
Gem. §4 Nr.14 UStG. sind unsere Leistungen Mehrwertsteuerfrei, sofern eine ärztliche oder heilpraktische Verordnung vorgelegt wird.
Für alle anderen Fälle sind 19% Mehrwertsteuer auf unsere Preise hinzuzurechnen.
Unsere Selbstzahlerpreise richten sich aus Gleichbehandlungsgrundsätzen ebenfalls nach den Abrechnungssätzen der gesetzlichen Krankenkasse. Damit möchten wir gewährleisten, dass niemand benachteiligt wird. Erfragen Sie diese oder schauen Sie in der Praxis auf unseren Aushang!
Stand: 01.01.2023